Hier finden Sie alles was Sie für die Anmeldung Ihres Berufsfotografenlehrlings benötigen!

Seit Beginn 2014 ist das Gewerbe des Berufsfotografen nicht mehr reglementiert sondern frei. Somit steht das Gewerbe jedem der interessiert ist offen. Vor dieser Öffnung war es nur dem Meisterfotografen erlaubt Lehrlinge auszubilden, da dieser als Einziger auch die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes hatte.

Wer darf nun nach dem Fall der Reglementierung Berufsfotografenlehrlinge ausbilden?

Jeder, der eine abgeschlossene Ausbilderprüfung hat und das freie Gewerbe des Berufsfotografen anmeldet, darf theoretisch auch Lehrlinge ausbilden.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen eines Lehrbetriebs finden Sie unter ‚Recht‘!

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